Service für unsere Patientinnen und Patienten

Rezept und Überweisung online anfordern

Für Patientinnen und Patienten, die bereits bei uns in Behandlung sind: Folgerezepte, Überweisungen und Heilmittelverordnungen bequem online anfordern und am Empfang abholen.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Rezept

Das Online-Formular ersetzt den Anruf, nicht die ärztliche Entscheidung: Ob eine Verordnung ausgestellt werden kann, entscheidet die Ärztin im Einzelfall.

1. Formular ausfüllen

Anliegen auswählen, Medikament oder gewünschte Fachrichtung angeben, absenden.

2. Ärztliche Prüfung

Frau Lakhdhar prüft jede Anfrage persönlich. Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch oder per E-Mail.

3. Bestätigung und Abholung

Nach der Prüfung bestätigen wir Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefon und stimmen mit Ihnen ab, wann die Unterlagen am Empfang für Sie bereitliegen.

Anfrage senden

Alle Felder mit * sind Pflichtfelder. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt; Ihre Anfrage wird direkt an unser Praxisteam weitergeleitet.

Ihre Daten

Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO). Bitte geben Sie nur die Informationen an, die für die Verordnung nötig sind – keine Befunde oder Diagnosen.

Lieber anrufen?

Während der Sprechzeiten erreichen Sie uns unter 06142 7935028. Bei akuten Beschwerden vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Häufige Fragen

Fragen zu Rezepten und Überweisungen

Nach der ärztlichen Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder Telefon. Dabei stimmen wir mit Ihnen ab, wann Sie die Unterlagen am Empfang abholen können. Bitte bestellen Sie Dauermedikamente rechtzeitig, bevor die Packung aufgebraucht ist.

Rezepte und Überweisungen geben wir am Empfang aus – auf Wunsch auch an eine von Ihnen bevollmächtigte Person. Elektronische Rezepte (E-Rezept) für gesetzlich Versicherte können direkt auf der Versichertenkarte hinterlegt werden; dann ist keine Abholung nötig.

Für Kassenrezepte und Überweisungen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte im laufenden Quartal in der Praxis vorgelegt wurde. Falls das noch nicht geschehen ist, kommen Sie bitte kurz am Empfang vorbei.

Nein. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung setzt eine ärztliche Untersuchung voraus. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Folgeverordnungen innerhalb einer laufenden Behandlung können Sie hier anfordern. Ob eine weitere Verordnung medizinisch sinnvoll ist, entscheidet die Ärztin; gegebenenfalls bitten wir Sie um einen kurzen Kontrolltermin.

Nein. Verordnungen setzen voraus, dass wir Sie kennen und untersucht haben. Vereinbaren Sie bitte einen Termin – online in wenigen Minuten.

Online-Terminbuchung

Noch nicht bei uns in Behandlung?

Dann vereinbaren Sie einfach einen ersten Termin. Online wählen Sie rund um die Uhr einen freien Termin; wir bestätigen ihn in der Regel innerhalb eines Werktags.